Viele Unternehmenspräsentationen arbeiten noch mit alten AI-Act-Zeitplänen. Das ist riskant. Der Rechtsrahmen wurde geändert, Leitlinien erscheinen schrittweise und bestimmte Hochrisikopflichten greifen später als ursprünglich erwartet.
Bereits anwendbar ist die Pflicht, Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Personen zu setzen, die im Auftrag eines Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Seit August 2026 gelten auch die entsprechenden Aufsichts- und Durchsetzungsregeln. Die jüngste Fassung verlangt weiterhin Maßnahmen, schreibt aber keinen allgemein messbaren „ausreichenden“ Wissensstand für alle Organisationen vor. Inhalt und Tiefe hängen von Rolle, Erfahrung und Einsatzkontext ab.
Für Beschäftigungs- und Recruiting-Systeme bleibt die Einordnung als sensibler Hochrisikobereich relevant. Die maßgeblichen Zeitpunkte wurden jedoch verschoben. Unternehmen sollten daher weder abwarten noch mit einem veralteten Datum Panik erzeugen. Sinnvoll ist eine Inventur: Welche Systeme beeinflussen Menschen, Rechte, Sicherheit oder Zugang zu Leistungen? Für diese Anwendungen müssen Dokumentation, Daten, menschliche Kontrolle und Anbieterinformationen zuerst geklärt werden.
Die praktische Regel lautet: Nicht auf das nächste Fristdatum warten. Systeme, Zuständigkeit und Risiko jetzt erfassen; konkrete gesetzliche Pflichten anhand der aktuellen offiziellen Fassung und des tatsächlichen Anwendungsfalls prüfen.


